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Frage zu den Personenwagen

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213 001-1

Lebende Foren-Legende

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1

Samstag, 25. Juli 2009, 09:43

Frage zu den Personenwagen

Liebe Eisenbahnfreunde!

Es gibt den Ame, den Ame 140 und den Ame 160. Die Zahlen bedeuten offensichtlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Gleiches gilt auch für die ABme und die Bme.

Aber welche Höchstgeschwindigkeit haben die Wagen, die keine Zahlenangaben besitzen?

Christian Wendt

Streckenbau

Beiträge: 2 665

Registrierungsdatum: 27. November 2004

Wohnort: Freigericht

Beruf: Fahrdienstleiter DB Netz

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2

Samstag, 25. Juli 2009, 09:58

Frage zu den Personenwagen

Nach meinem Kenntnisstand sind die anderen Wagen für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zugelassen, da im Regelfall nicht mehr als 120 km/h gefahren wurden. Es gab Wagen die noch langsamer fahren durften. Z.B. die sogenannten Genickschusswagen (Gattung Bag) waren nur für 90 km/h zugelassen. Die Wagen, die die Bezeichnung ...140, ...160 in der Bezeichnung haben, wurden von der DR auch im internationalen Verkehr eingesetzt.
Christian Wendt



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