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Zitat
"Grundsätzlich ist mir natürlich folgendes bewußt: Die Rangierhalttafel kennzeichnet die Stelle, ab der die zulässige Streckengeschwindigkeit wieder gültig ist!"
[Grundsätzlich ist mir natürlich folgendes bewußt: Die Rangierhalttafel kennzeichnet die Stelle, ab der die zulässige Streckengeschwindigkeit wieder gültig ist.]
@ ma.schwarzbach:Ist also grundsätzlich eine fehlerhafte Annahme! Ra 10: Halt für Rangierfahrten und nicht mehr!
aber Dennis:Als ich und Christian damals das Signalsystem für GR6 besprochen hatten, kam das Thema auf, wie man den TS-Usern den Standort kennzeichnen kann, ab dem Streckengeschwindigkeit wieder gültig ist.
...
Testfahrten hatten aber gezeigt, dass es wohl einfacher wäre, dies zusätzlich über eine konkrete Signaltafel anzuzeigen, an der man auch vorbei fährt und sehen kann. Schließlich kam dann die Ra10-Tafel in den Sinn.
Du brauchst nicht bis zur Höhe des Einfahrsignal der Gegenrichtung fahren, Du kannst bereits wieder beschleunigen, wenn die letzte Achse des Zuges die letzte Weiche im Fahrweg befahren hat, und die Zulässige Geschwindigkeit höher ist als die gefahrene Geschwindigkeit.Zitat
1. Die (korrekte) Variante mit dem Einfahrsignal der Gegenrichtung:
Wenn du richtig fahren willst, fährst du mit dem Zugschluß aus dem anschließenden Weichenbereich (bis Höhe Einfahrsignal der Gegenrichtung) und beschleunigst dann. Das ist richtig und sicher!
...Die Ra10-Tafel stand bei der Deutschen Reichsbahn (DDR) links vom Gleis, alle anderen Signale rechts vom Gleis.
Erst mit der Verschmelzung von DB und DR hat man die Ra10 auf das rechte Gleis gestellt...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Erich« (28. Juli 2009, 10:36)
@Erich
Kann es sein, dass du aus der DS 301 der DB bzw. aus der DS/DV 301 der DBAG zitiert hast? Ich habe da was anderes gefunden:
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