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Registrierungsdatum: 28. September 2003
Wohnort: Finsterwalde / Niederlausitz
Beruf: Kraftfahrer, jetzt erwerbsunfähiger Rentner
Hallo,
auch in einer verkürzten Schutzstrecke, wo die Fahrleitung geerdet ist, kann ohne Hilfstriebfahrzeug die Weiterfahrt erlaubt werden, sofern es sich bei dem führenden Triebfahrzeug um ein Fahrzeug mit 2 auf den Netz der DB zulässigen Stromabnehmern handelt und nicht der vordere Stromabnehmer an der Fahrleitung anliegt. Wenn nur ein Stromabnehmer vorhanden ist, ist es ein Hilfstriebfahrzeug.
Gruß Tf150150
und nicht der vordere Stromabnehmer an der Fahrleitung anliegt
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Fahrdienstleiter
Registrierungsdatum: 12. Februar 2004
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Beruf: im Frühruhestand
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Manuel M« (24. Oktober 2011, 20:45)
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