Moin.
Zu dem Punkt hätte ich mal ne Frage:
Der 612er Sound von Hibu war meines Wissens nach nur als Freeware erhältlich, bei BSI (wo einige seiner SOunds ja mit rausgebracht wurden) war der nirgends verbaut.
Nun die Frage:
Der Sound ist von Hibu und demnach auch unter seinem Urheberrecht. Da Hibu nun aber (leidergottes) verstorben ist und und dieser Sound nicht unter Copyright von BSI steht, besteht da überhaupt noch ein wirkliches Recht?
Bitte nicht falsch verstehen, aber man könnte sich dabei ja auch denken "Was kann ein Toter denn dagegen machen, dass seine Werke, die er frei und kostenlos veröffentlicht hat, verändert oder anderweitig (eventuell sogar entgeltlich) vertrieben wird?".
Ich finde den Gedanken auch irgendwie merkwürdig, meine Werke könnten nach meinem Ableben in einem Sinne verwendet werden, wie ich es nie wollte. Fragen kann man den Autor ja leider nicht mehr, ob es ihm Recht sei, dass man dieses oder jenes mit seinen Sounds gerne machen möchte.
Die Frage also letztenendes: Besteht das Urheberrecht auch nach dem Tod und wenn ja, bei wem liegt es dann?
GRüße,
Patrick