Hallo,
vielleicht hat es der eine oder andere schon bemerkt: Unser Shop ist mit einem Teil der Produkte wieder am Start.
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie, die am 13.06.2014 in Kraft getreten ist, bringt einige Änderungen mit sich. Um diese umzusetzen waren Eingriffe in die Programmierung des Shop-Systems notwendig. Leider halten sich die Hersteller von Shop-Systemen bisher weitgehend zurück. Insgesamt waren die Informationen im Vorwege relativ spärlich und die Juristen, die sich auf das Geschäft im Internet spezialisiert haben, sind auch erst wenige Wochen vor dem Tag X aktiv geworden. Am Ende prasselte fast täglich eine Hiobsbotschaft nach der anderen auf uns herein.
Viele (auch sehr große) Internet-Händler haben recht windige Ansätze zur Lösung dieser Problematik gefunden und es überraschte kaum, dass unmittelbar nach dem 13.06. die Abmahnwellen über viele Shops rollten. Ich habe mich daher dazu entschlossen, den Shop lieber zu schließen, als Zeitgenossen anzulocken, die die Not kleiner Shops nutzen, um sich zu bereichern.
Was hat sich geändert?
Widerrufsrecht
Die wohl wichtigste Änderung im Zusammenhang mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie betrifft das Widerrufsrecht. Nach wie vor gilt ein gesetzlich vorgeschriebenes 14-tägiges Widerrufsrecht für Käufe, die im Internet getätigt wurden.
Erste wichtige Neuerung:
Ein Widerruf muss ausdrücklich durch den Käufer erklärt werden, d.h. das einfache Zurücksenden der Ware ist kein gültiger Widerruf mehr und braucht durch den Verkäufer nicht akzeptiert zu werden. Der Widerruf muss vor der Rücksendung entweder schriftlich per Post, FAX oder E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Zweite Neuerung:
Download-Produkte unterliegen dem Widerrufsrecht!
Nach bisheriger Regelung waren Downloads grundsätzlich vom Widerruf ausgeschlossen, da sie auf Grund ihrer Natur nicht für eine Rücksendung geeignet waren. Seit dem 13.06. unterliegen nun auch "digitale Inhalte, die nicht auf körperlichen Datenträgern ausgeliefert werden", also auch Downloads, dem 14-tätgigen Widerrufsrecht.
In diesem Zusammenhang ergibt sich das Problem, dass ein einmal durchgeführter Download praktisch nicht so rückgängig gemacht werden kann, dass sichergestellt ist, dass der Kunde die heruntergeladenen Inhalte auch tatsächlich restlos gelöscht hat.
Der Gesetzgeber sieht hier die Möglichkeit vor, das Widerrufsrecht unter bestimmten Bedingungen erlöschen zu lassen. Hierzu ist jedoch die ausdrückliche Zustimmung des Käufers während des Bestellprozesses notwendig.
Gängige Praxis, speziell bei im Ausland angesiedelten Unternehmen, ist diese Zustimmung zum Erlöschen des Widerrufsrechts durch den Käufer möglichst "unauffällig" durch Klauseln in seitenlangen Nutzungsbestimmungen einzuholen, denen der Käufer mehr oder weniger bewusst zustimmt. Wir möchten an dieser Stelle allerdings im Sinne der Richtlinie transparent bleiben und dazu gehört, dass sich unsere Kunden bewusst für oder gegen einen Verzicht auf das ihnen zustehende Widerrufsrecht entscheiden müssen.
Wer also künftig im Shop ein Download-Produkt erwerben möchte, muss sich im Bestellprozess zwischen zwei Varianten entscheiden, die maßgeblichen Einfluss auf die weitere Bearbeitung der Bestellung Einfluss haben:
1. Zustimmung zum Erlöschen des Widerrufsrechts
Soll der erworbene Download schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden, so muss dies künftig explizit angeben werden. In diesem Falle muss dem Erlöschen des Widerrufsrechts zugestimmt werden. De facto entspricht diese Wahl der bisherigen Regelung, nach der Downloads grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen waren.
2. Widerrufsrecht auch für Downloads
Sollte auf das Widerrufsrecht nicht verzichtet werden, so werden wir den Download erst nach Ablauf der Widerrufsfrist sowie einer "Sicherheitsreserve" für die Postlaufzeit zur Verfügung stellen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschluss. Wir werden den Download erst nach Ablauf von 18 Tagen ab Kaufdatum zur Verfügung stellen.
Lieferzeiten
Tja - vorbei die Zeiten, an denen man sich ausrechnen konnte, wann die bestellte Ware eintrifft. Bisher haben viele Shops einen Versandzeitpunkt angegeben (z.B. Versand in 1-3 Tagen nach Zahlungseingang).
Der Gesetzgeber fordert, dass der Käufer einen Zeitraum für das Eintreffen der Ware beim Käufer schon während des Bestellprozesses genannt bekommt. Diesen Zeitraum darf der Verkäufer weder unter- noch überschreiten. Die Lieferfrist beginnt darüber hinaus an einem dem Kunden bekannten Zeitpunkt zu laufen.
Durch die Problematiken mit Themengebieten wie "Zahlung per Überweisung" und "aufeinanderfolgende Feiertage" hat dies dazu geführt, das die Lieferzeiten mit reichlich Sicherheitsreserven versehen werden. Zudem ist der Beginn der Lieferfrist nun sicherlich für jeden ganz einfach nachvollziehbar, nachdem er sich eine lange Abhandlung dazu in den Lieferzeiten der einzelnen Anbieter durchgelesen hat. Ich möchte da den Shop der GR nicht ausnehmen, denn ein Überschreiten der Lieferfrist kann üble Folgen haben. Darum sind die angegebenen Lieferfristen bewusst pessimistisch gehalten, um auch die denkbar schlechteste Kombination aus Feiertagen und Wochenenden sicher abzudecken.
Ich weiß mittlerweile aus eigener Erfahrung (auch ich bestelle ja hin und wieder etwas), dass es bei vielen (kleinen) Versendern quasi nicht mehr möglich ist, zu sagen, wann eine Ware eintreffen wird, da sich das Versanddatum nicht mehr abschätzen lässt.
Für den GR-Shop kann ich hier sagen, dass uns an einer schnellen Auslieferung gelegen ist. Wie oft bin ich in der Vergangenheit noch zum Nachtbriefkasten gefahren, um eine späte Bestellung noch auf die Reise zu bringen...
Bei Downloads bitte ich jedoch zu beachten, dass wir auch diese manuell bearbeiten. Es steckt kein Automatismus dahinter, der bei einer erfolgreichen Zahlung per PayPal automatisch den Download freischaltet und einen Freischaltcode verschickt.