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Zu den komischen grauen Balken weiß mir keiner reinen Rat?
Doch, genau so ist es.Zitat
Vielleicht sehe ich das zu eng? Rechtlich wohl eher nicht.
Ja. Roberts Ausführungen treffen zu; cvf-Dateien sind i.S.d. Urheberrechts nicht schutzfähig, sehr wohl aber die hierin aufgeführten ace-Dateien.Zitat
Sieht ein "Fachgelehrter" das anders?
Nein. Ob Du überhaupt eine cvf-Datei für ein bestimmtes Fahrzeug bzw. einen bestimmten Führerstand erstellst, änderst und/oder veröffentlichst, ist hier genauso ohne Belang wie die Frage, ob die Änderung oder Neuerstellung einen Sinn macht. Es kommt ausschließlich darauf an, dass die zum Führerstand gehörenden originalen Texturen urheberrechtlich geschützt sind und somit ohne Genehmigung des Rechteinhabers zwecks Veröffentlichung weder geändert noch weitergegeben werden dürfen.Zitat
Sollte das ein Grund für diese Regelung sein ..?
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