Nach meinem Kenntnisstand sind die anderen Wagen für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zugelassen, da im Regelfall nicht mehr als 120 km/h gefahren wurden. Es gab Wagen die noch langsamer fahren durften. Z.B. die sogenannten Genickschusswagen (Gattung Bag) waren nur für 90 km/h zugelassen. Die Wagen, die die Bezeichnung ...140, ...160 in der Bezeichnung haben, wurden von der DR auch im internationalen Verkehr eingesetzt.