@TF150150:
Aber dann bekommst du in der LZB trotzdem den Haltauftrag
Es ging ja darum, dass die LZB einen Fahrtbegriff anzeigt (sprich Entfernung bis Vziel=0 km/h größer 0), während ein örtliches Signal (egal welcher Typ) einen Haltbegriff signalisiert.
Soweit ich weiß, wurde ja genau deshalb auch das Kennlicht für die Ks-Signale an der Strecke Nürnberg-Ingolstadt "eingeführt", damit dieser Widerspruch zwischen Haltbegriff des ortsfesten Signals und Fahrtbegriff der LZB nicht auftritt.